Schülerrat
Der Schülerrat wird im ersten Semester der ersten Klasse gebildet. Er besteht aus je einem Vertreter pro Klasse. Geleitet wird er durch den Schülerratspräsidenten oder die Schülerratspräsidentin. Für die Beratung und Betreuung ist eine Lehrperson und die Schulsozialarbeit zuständig.
Zum Aufgabenbereich des Schülerrates gehört der Betrieb des Pausenkiosks, die Organisation von schulhausinternen Veranstaltungen für die Schülerschaft, die Verwaltung der Spielkiste und Unterstützung für den geregelten Schulbetrieb. Bei Anliegen der Schülerschaft können auch Anträge an die Lehrerschaft gestellt werden. Der Schülerrat trifft sich in der Regel etwa alle zwei Wochen zu einer Sitzung.
Pausenkiosk
In der grossen Pause betreibt der Schülerrat den Pausenkiosk im Pausenunterstand hinter dem Schulhaus. Das Angebot wird durch den Schülerrat festgelegt. Angeboten werden beispielsweise Pausenbrötchen. Der Gewinn aus dem Verkauf steht dem Schülerrat zur Verfügung, um Aktivitäten finanzieren zu können.