Unsere Schule von A-Z
A
Absenzenregelungen
Entschuldbare Absenzen
Als entschuldbare Absenzen gelten gemäss kantonaler Regelung namentlich Krankheit, Unfall oder die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen und höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Über die Zulässigkeit weiterer Entschuldigungsgründe entscheidet die Schulleitung.
Bei längerer Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall ist der Klassenlehrperson in der Regel ein ärztliches Zeugnis abzugeben.
Die Absenzen werden im Semesterzeugnis eingetragen. Dabei gilt ein halber Tag als eine Absenz.
Ergänzende Regelungen zum Absenzenreglement
- Kann eine Schülerin / ein Schüler den Unterricht nicht zur gegebenen Zeit besuchen (z.B. bei Krankheit), erwarten wir eine rechtzeitige Abmeldung über Escola durch die Eltern.
- Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler ohne Abmeldung, werden wir versuchen, den Grund der Absenz so rasch als möglich herauszufinden.
- Die durch Eltern über Escola abgemeldeten Jugendlichen gelten als entschuldigt. Meldet sich eine Schülerin oder ein Schüler ausnahmsweise selbstständig ab, bestätigen die Eltern die Absenz auf Escola.
- Arzt- und Zahnarztbesuche sollen möglichst in die schulfreie Zeit gelegt werden. Muss eine Schülerin /ein Schüler während der Schule zum Arzt, ist der Lehrperson vor dem Arztbesuch das entsprechende Terminkärtchen vorzuweisen.
- Schnupperlehren müssen ordentlicherweise während den Ferien oder in dafür vorgesehenen Sonderwochen stattfinden. Fallen Schnuppertage in die Unterrichtszeit, dann muss die Absenz vorgängig durch die Schulleitung bewilligt werden. Solche Gesuche werden in der Regel bewilligt, wenn auch in den Ferien Schnupperwochen durchgeführt worden sind.
- Religiöse Feiertage aller Religionsgemeinschaften werden gleich bewertet. An gleichwertigen religiösen Feiertagen werden Urlaubsgesuche von der Schulleitung gewährt.
- Dispensations- und Urlaubsgesuche sowie Gesuche für Jokertage müssen in der Regel mindestens drei Tage vor dem Urlaub der Klassenlehrperson eingereicht werden. Für die Gesuche wird Escola verwendet.
- Wir bitten die Eltern, mit den Jokertagen verantwortungsvoll umzugehen. Den Stoff in den verpassten Lektionen oder die verpassten Prüfungen müssen die Jugendlichen in Eigenverantwortung nachholen.
Unentschuldbare Absenzen
Als nicht entschuldbare Absenzen gelten
- Vereinsreisen und Vereinsanlässe
- zusätzliche Ferientage (ausgenommen Jokertage) mit der Familie (vorzeitiger Ferienantritt oder verspätete Rückkehr)
Unentschuldbare Absenzen gelangen in der Regel bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige und können eine Busse nach sich ziehen.
Absenzenreglement
Grundsatz
- Als Schulabsenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. Absenzen werden als Anzahl Halbtage im Zeugnis aufgeführt. Die Klassenlehrperson ist für die Absenzenkontrolle zuständig. Verpasster Schulstoff und Prüfungen sind in der Regel nachzuholen.
Nicht vorhersehbare Schulabsenzen
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch nicht vorhersehbare Gründe am Schulbesuch verhindert, werden sie durch die Eltern via Escola abgemeldet.
Vorhersehbare Schulabsenzen
- Für vorhersehbare Schulabsenzen muss vor dem Absenzereignis eine Bewilligung eingeholt werden.
- Abwesenheiten vom Unterricht für die Berufswahl gelten als für die Schule wichtiger Einsatz an einem anderen Ort und werden im Zeugnis nicht als Absenz eingetragen. Solche Abwesenheiten müssen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Sie werden durch die Schulleitung bewilligt.
- Jokertage sind bewilligte Absenzen, die nicht begründet werden müssen. Diese werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen eingetragen. Das Übertragen von Jokertagen auf das folgende Schuljahr ist nicht möglich. Es können an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr Jokertage bezogen werden.
- Rekursinstanz für nicht bewilligte Absenzgesuche ist die Schulbehörde.
Entschuldbare Absenzen
- Krankheiten und Unfälle
- Arztbesuche
- Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen
- ausserordentliche Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur oder Jugendarbeit, falls dabei ein persönliches Engagement des Schülers / der Schülerin festgestellt werden kann und dies mit dem schulischen Einsatz vereinbar ist
- Jokertage
- hohe religiöse Feiertage
Hohe religiöse Feiertage
- Der Kanton Thurgau hat unter dem Titel «Religion und Schule» eine Broschüre erarbeitet. Diese gibt Auskunft über Feiertage in verschiedenen Religionen und ihre Bedeutung.
Unentschuldigte Absenzen
- Unentschuldigte Absenzen werden in der Regel von der Schulbehörde bei der Staatsanwaltschaft
zur Anzeige gebracht.
Für die administrativen Belange und die Rechnungsführung der gesamten Schulgemeinde ist die Schulverwaltung an der Freiestrasse 5 in Weinfelden zuständig.
Das Sekretariat im Schulhaus Pestalozzi betreut Cornelia Brechbühl Streuli. Sie ist erreichbar unter der
Nummer 071 622 92 08 oder per Mail unter der Adresse c.brechbuehl@sekweinfelden.ch .
Neben dem regulären Schulbetrieb sind während der drei Schuljahre an der Sekundarschule traditionellerweise zusätzliche Anlässe und Veranstaltungen für die ganze Schule vorgesehen. In der unten stehenden Darstellung erhalten Sie einen Überblick. Die genauen Termine entnehmen Sie jeweils dem aktuellen Semesterplan.
1. Klasse |
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2. Klasse |
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3. Klasse |
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Weitere schulische Veranstaltungen
Ergänzende Veranstaltungen wie Exkursionen, Theaterbesuche und Ähnliches finden in den einzelnen Klassen statt. Diese werden jeweils von der entsprechenden Lehrperson organisiert.
Kulturelle Anlässe wie Autorenlesungen, Schulhauskonzerte oder Theateraufführungen werden in der Regel für die ganze Schule angeboten. Auch an der Verkehrserziehung nehmen alle Klassen teil.
https://www.schuleweinfelden.ch/verwaltung.htmlFür Auskünfte stehen Ihnen grundsätzlich sämtliche Lehrpersonen zur Verfügung. Ihre wichtigste Kontaktperson ist jedoch die Klassenlehrperson Ihrer Tochter / Ihres Sohnes.
Weitere Auskunftspersonen:
Schulleitung
Michel Carrillo Telefon 071 622 92 08
m.carrillo@sekweinfelden.ch
Schulpräsidium
Thomas Wieland Telefon 071 622 33 10 / 071 644 98 39
t.wieland@sekweinfelden.ch
Aktuelle Liste der Lehrpersonen und Mitarbeitenden.
Für die Kontaktaufnahme bitten wir Sie, Escola zu benutzen.
B
Jeder Jugendliche an der Sekundarschule Weinfelden erhält pro Jahr eine Badekarte. Diese erlaubt an den Werktagen freien Eintritt ins Freibad von Weinfelden. In der Winterferienwoche ermöglicht diese Karte zusätzlich freien Eintritt in die Kunsteisbahn und ins Hallenbad von Weinfelden. Verlorene oder defekte
Karten werden nicht ersetzt!
In der Sommersaison kann die Badekarte zum Preis von Fr. 15.00 in eine Saisonkarte umgetauscht werden.
Als „Partnerschule Musik und Tanz“ bietet die Sekundarschule Weinfelden Jugendlichen eine Förderung ihrer musikalischen und tänzerischen Begabung an. Es können sich Jugendliche aus dem ganzen Kanton Thurgau bewerben. In Zusammenarbeit mit dem Verband Jugendmusikschulen Thurgau werden die Talente ausgewählt. Diese Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule regulär in der Klasse, erhalten aber zusätzliche musikalische oder tänzerische Förderung an der Jugendmusikschule Weinfelden. Ihr Stundenplan ist deshalb leicht angepasst. Allfällige Stofflücken werden im Lernzentrum aufgearbeitet.
In Ergänzung dazu steht allen Schülerinnen und Schülern die öffentliche kantonale Berufsberatung offen. Diese ist unentgeltlich und wird gemäss Berufswahlfahrplan sinnvollerweise ab Herbst der zweiten Klasse mit der Berufsberatung vereinbart. Allen offen stehen auch private Anbieter, deren Kosten jedoch von den Eltern getragen werden müssen. Besuche beim Berufsberater können die Schulzeit tangieren, eine Absprache mit der Klassenlehrperson ist in der Regel sinnvoll und notwendig.
Zielsetzung des Berufswahlunterrichts
Die Berufswahl liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Sekundarschule bietet Hilfen für die Berufswahlvorbereitung und unterstützt die Jugendlichen und Eltern bei der Entscheidungsfindung. Die Thematik der Berufswahl wird in der zweiten Klasse im Fach «Berufliche Orientierung» und im Deutschunterricht aufgenommen.
Die Leitideen und Zielsetzungen zur Berufswahlvorbereitung sind im Lehrplan für die Sekundarschulstufe aufgeführt und somit klar geregelt. Im Lehrplan ist auch festgehalten, dass Berufswahlvorbereitung im weiteren Sinne eigentlich in allen Fächern des Unterrichts und in fächerübergreifenden Projekten stattfindet.
Berufswahlpraktikum (Schnupperlehre)
In der zweiten Klasse findet Ende Februar eine Schnupperwoche statt. In dieser Zeit absolvieren unsere Jugendliche eine individuelle Schnupperwoche, welche sie selbst organisieren. Gleichzeitig findet die Mittelschulvorbereitungswoche statt.
Natürlich steht es allen Jugendlichen offen, in der Ferienzeit weitere Schnupperlehren zu absolvieren. Für Berufswahlpraktika während der Schulzeit (Einzeltage oder ganze Wochen) muss ein Gesuch eingereicht werden. Solche Gesuche werden in der Regel unter der Voraussetzung bewilligt, wenn auch während den Ferien Schnupperlehren organisiert werden. Diese zusätzlichen Schnuppertage gelten nicht als Absenzen und werden deshalb nicht im Zeugnis eingetragen.
D
Strafnachmittag (Mittwoch von 13.30 – 15.30 Uhr)
Mit einem Strafnachmittag wird geahndet:
• unerlaubtes Entfernen vom Schulareal
• absichtliches Fernbleiben von 1-2 Unterrichtslektionen
• ungebührliches Benehmen (z.B. respektloses Verhalten, unangemessene Ausdrucksweise, Provokationen)
• wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung oder Schulhausregeln
• Beschreiben von Schulhausinventar / Littering / Verschmutzen des Schulareals
• Täuschung von Lehrpersonen / Unwahrheiten
Mit zwei Strafnachmittagen wird geahndet:
• Beleidigung von Erwachsenen
• mutwillige Sachbeschädigung, grobes Verschmutzen des Schulareals
• Konsumation von Alkohol und Zigaretten
• absichtliches Fernbleiben von 3 oder mehr Unterrichtslektionen
Mit einer schriftlichen Verwarnung und zwei Strafnachmittagen wird geahndet:
• Konsumieren von Drogen
• Diebstahl
• Fälschung von Unterschriften
• physische oder psychische Gewalt (z.B. Cybermobbing)
Anstelle von Strafnachmittagen können Arbeitseinsätze verordnet werden. Strafnachmittage sind den Eltern schriftlich mitzuteilen.
Die Klassenlehrperson setzt die Massnahmen fest, welche die Jugendlichen in der Lösung ihres Problems unterstützen (Schülergespräche, Elterngespräche, Nachsitzen, Strafnachmittage, Information der Schulsozialarbeiter etc.).
Verstoss gegen die Handy-Regelung
Zwischen 7.00 und 17.00 gilt auf dem gesamten Schulhausareal ein Handy-Verbot. Die Handys müssen in dieser Zeit auf Flugmodus und lautlos im Rucksack verstaut sein. Die Lehrpersonen, der Zivildienstleistende und der Hauswart sind verpflichtet, sichtbare oder hörbare Mobiltelefone einzuziehen und der Schulleitung abzugeben. Das Handy kann am darauffolgenden Tag um 7.15 Uhr (freitags um 17.00 Uhr) von den Jugendlichen oder jederzeit von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.
E
Ob eine Schülerin oder ein Schüler die Schule in der Sekundarklasse E oder in der Sekundarklasse G besucht, hängt in erster Linie von der schulischen Leistungsfähigkeit ab. Andere Faktoren wie Arbeitshaltung oder allgemeines Interesse für die Schule spielen aber auch eine wichtige Rolle.
Treten bei einem Jugendlichen in der Sekundarklasse E Schulschwierigkeiten auf, schlägt die Klassenlehrperson im Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen den passenden Schultyp vor. Sollte man sich nicht einigen können, regelt die Promotionsordnung sowohl die Übertritte zwischen den beiden Schultypen (Sekundarklasse E und Sekundarklasse G) als auch die Auf- und Abstufungen in den NiveauFächern (siehe Promotionsordnung in diesem Dokument). Erste Rekursinstanz ist die Sekundarschulbehörde.
H
Wo viele Personen am gleichen Ort eine Gemeinschaft bilden, braucht es einige verbindliche Regeln und Vorschriften, sodass ein erfolgreiches Lernen und ein weitgehend konfliktfreies Zusammenleben ermöglicht werden. Sicher ist es nicht erstrebenswert, alles zu regeln und vorzuschreiben. Wenn wir einen anständigen Umgang miteinander pflegen, werden viele Regeln überflüssig.
Klassenlager, Schulreisen und Exkursionen sind Schulanlässe und es gelten daher auch hier die entsprechenden Regelungen der Hausordnung. Die vollständige Hausordnung ist auch auf Escola unter Dokumente abgelegt und hängt in jedem Schulzimmer.
I
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält von der Schule ein persönliches iPad und ein eigenes Konto bei Microsoft 365 und ein Zugang zur internen Datenablage (NAS) mit Passwort. Die Jugendlichen und Eltern unterschreiben eine Nutzungsvereinbarung für das Gerät. Bei Missbrauch darf die Schülerin/der Schüler das Gerät nicht mehr benutzen. Das iPad ist Eigentum der Schulgemeinde und wird am Ende der Schulzeit oder beim Austritt aus der Sekundarschule Weinfelden wieder zurückgegeben.
K
Jede Klasse wird in der Regel während der gesamten Sekundarschulzeit durch dieselbe Klassenlehrperson betreut. Wir achten darauf, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn möglichst viele Lektionen bei der jeweiligen Klassenlehrperson besuchen kann. Sie kennt die Klasse am besten und hat auch einen Gesamtüberblick über die schulischen Leistungen. Jugendliche können Sorgen, Nöte, Probleme usw. mit ihrer Klassenlehrperson besprechen.
Es ist uns wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler in einer angenehmen Atmosphäre zur Schule gehen können. Deshalb ist uns ein entspanntes Klassenklima und ein guter Klassengeist ein zentrales Anliegen. Wir sind darauf angewiesen, dass jeder Schüler und jede Schülerin den entsprechenden Beitrag dazu leistet.
Organisation | Im Verlauf der drei Schuljahre finden in der Regel zwei Lager statt: im ersten Sekundarschuljahr ein Wintersportlager und im dritten Sekundarschuljahr ein Klassenlager. Lager sind Arbeitswochen und werden von der Klassenlehrkraft organisiert. Sie sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. |
Ziele | Das Lager gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich in einer ausserfamiliären Gemeinschaft zurechtzufinden, selbstständiger zu werden und Verantwortung zu übernehmen. Im Klassenlager können verschiedene Themen in ihrem Zusammenhang erlebt und beobachtet werden, zum Beispiel naturkundliche, historische, geografische, musische, sprachlichkulturelle, lebenskundliche Themen. Skilager oder Wanderlager dienen der sportlichen Betätigung. |
Elternbeitrag | Der Elternbeitrag beträgt sowohl für das Sommerlager als auch für das Wintersportlager Fr. 100.00 (jeweils Fr. 20.00/Tag). Der Grossteil der anfallenden Kosten übernimmt die Sekundarschule. In besonderen Härtefällen können die Eltern mit dem Schulleiter Kontakt aufnehmen, um eine Kostenreduktion zu beantragen. |
Klassenlehrperson |
Die Klassenlehrperson ist die erste Ansprechperson. Sie gibt Auskunft über das Klassen-Schulprogramm und kann bei individuellen Schülerfragen kontaktiert werden. Für weitere Auskünfte stehen auch die Fachlehrpersonen und der Schulleiter zur Verfügung. Mögliche Kontaktformen zwischen Lehrpersonen und Eltern: |
Elterngespräche | Lehrpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung. Diese Gespräche finden ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Um eine seriöse Vorbereitung auf das Gespräch zu garantieren, ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung notwendig. Die Schule bietet jedes Jahr ein Elterngespräch an, zu dem man sich bei Bedarf anmelden kann. |
Elternabende |
Es finden zwei gemeinsame Elternabende für die ganze Schule statt:
Die Klassenlehrpersonen können die Eltern zu weiteren Elternabenden einladen. |
Elternmitarbeit | In den einzelnen Klassen ist nach Absprache mit der Lehrperson die Mitarbeit von Eltern willkommen. Einige Möglichkeiten der Mitarbeit: Einblick in Beruf und Hobby, Mithilfe bei Festen, Veranstaltungen, Projektwochen etc. |
Besuchstage Schulbesuche |
In der ersten und zweiten Klasse der Sekundarschulzeit findet jeweils an einem Samstag im Frühjahr ein offizieller Besuchstag statt. Eltern, Verwandte, Schulfreunde oder Behördemitglieder haben Gelegenheit, sich während einzelnen Lektionen den Schulbetrieb anzusehen. Ein Schulbesuch in Absprache mit der Lehrperson ist aber auch unter dem Jahr in den regulären Lektionen möglich. |
L
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Lehrbücher leihweise und kostenlos. Die meisten Schulbücher sind für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt und müssen deshalb wieder in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Geht ein Buch verloren oder wird es in einem schlechten Zustand zurückgegeben, muss der Jugendliche einen pro Buch festgesetzten Beitrag an die Neubeschaffung leisten.
N
Um den Jugendlichen in Englisch und Mathematik den Unterricht in einer stärker differenzierten Leistungsgruppe zu ermöglichen, bieten wir in diesen beiden Fächern drei Leistungsgruppen mit folgenden Bezeichnungen an:
erweiterte Anforderungen (e)
mittlere Anforderungen (m)
grundlegende Anforderungen (g)
Im Fach Französisch führen wir zwei Niveaus:
erweiterte Anforderungen (e)
grundlegende Anforderungen (g)
Die Einteilung in die entsprechenden Niveaus wird aufgrund der Empfehlungen der Primarlehrpersonen gemacht. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Niveauunterricht in allen drei Fächern somit von Anfang an im entsprechenden Niveau.
Wer in der weiteren Schullaufbahn sehr gute Leistungen im Niveau g oder m zeigt, wird mit dem Einverständnis des Jugendlichen auf Ende Semester in ein höheres Niveau aufgestuft. Umgekehrt wird Ende Semester in ein tieferes Niveau abgestuft, wer den Anforderungen im entsprechenden Niveau nicht folgen kann (siehe Promotionsordnung). Eine Umstufung wird vorgängig mit den Eltern telefonisch besprochen.
Bei ungenügenden Leistungen eines Jugendlichen sollen die Eltern so früh wie möglich von der Fachlehrperson oder von der Klassenlehrperson über eine sich abzeichnende Abstufung informiert werden.
Allfällige Umstufungen in den Niveaufächern werden von den Fachlehrpersonen dem Schulhaussekretariat mitgeteilt. Aufgrund dieser Meldung werden die Elternbriefe erstellt. Umstufungen innerhalb des Semesters können ausnahmsweise vorgenommen werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
P
Während der Projektwoche erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit, sich in kleineren Gruppen während einer Woche mit einem gewählten Thema zu beschäftigen. Die neuen Gruppenzusammensetzungen während den Projektwochen ermöglichen auch neue soziale Kontakte. Diese Woche ist für alle Beteiligten - ob für SchülerInnen oder BetreuerInnen - immer ein besonderes Erlebnis.
In der ersten Klasse gibt es eine Medienwoche mit grösstenteils vorgegebenen Themen. In der zweiten Klasse werden Projekte aus den Bereichen Sport, Werken, Hauswirtschaft, Natur, Kunst, Musik, Informatik, Lerntechnik, usw. angeboten. In der dritten Klasse ist es Tradition, dass die Projektwoche im Dezember für die Vorbereitung des Bochselnachttheaters eingesetzt wird. Auch da gibt es eine grosse Auswahl an Arbeitsgruppen: Schauspieler und Schauspielerinnen, Kulissenbau, Kostüme, Requisiten, Musik, Technik, Werbung, Dokumentation usw.
Ob eine Schülerin oder ein Schüler die Schule in der Sekundarklasse E oder in der Sekundarklasse G besucht, hängt in erster Linie von der schulischen Leistungsfähigkeit ab. Andere Faktoren wie Arbeitshaltung oder allgemeines Interesse für die Schule spielen aber auch eine wichtige Rolle.
Treten bei einem Jugendlichen in der Sekundarklasse E Schulschwierigkeiten auf, schlägt die Klassenlehrperson im Gespräch mit den Eltern und dem Jugendlichen den passenden Schultyp vor. Sollte man sich nicht einigen können, regelt die Promotionsordnung sowohl die Übertritte zwischen den beiden Schultypen (Sekundarklasse E und Sekundarklasse G) als auch die Auf- und Abstufungen in den NiveauFächern (siehe Promotionsordnung in diesem Dokument). Erste Rekursinstanz ist die Sekundarschulbehörde.
S
Die Schulärztin, Frau Dr. Simone Greiner, ist für die allgemeinen gesundheitlichen Belange der Jugendlichen an unserer Schule zuständig (z.B. Impfstatus kontrollieren, Austrittsuntersuchung). Verletzt sich ein Jugendlicher in der Schule, wird grundsätzlich der eigene Hausarzt konsultiert. Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist der Schularzt zuständig.
Voraussehbare Schulausfälle (z.B. Teamtagungen, freie Nachmittage während der WEGA) werden frühzeitig in der Agenda auf Escola bekannt gegeben. Wir empfehlen den Kalender zu abonnieren. Unvorhersehbare Schulausfälle von Lehrkräften (z.B. bei Krankheit) werden den betroffenen Schülerinnen und Schülern möglichst rechtzeitig mitgeteilt. Escola erlaubt eine rasche Verbreitung einer Ausfallsmeldung. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Schule findet statt. Wir bemühen uns jeweils, für die betroffenen Lektionen Stellvertretungen oder eine selbständige Arbeit zu organisieren.
Alle Lektionen bei den anderen Lehrkräften müssen grundsätzlich gemäss Stundenplan besucht werden. Allfällige Stundenplanänderungen wegen Lektionsausfällen werden durch die entsprechenden Lehrkräfte mitgeteilt.
Wir betreiben im Pestalozzischulhaus keine eigene Schülerbibliothek. Die Sekundarschulgemeinde arbeitet mit der Regionalbibliothek Weinfelden zusammen. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten für die Dauer der Sekundarschulzeit eine Bibliothekskarte und können damit das Bücherangebot der Regionalbibliothek nutzen. Die Karte berechtigt zur Ausleihe von bis zu vier Büchern. Für die Ausleihe von Nonbook-Medien (Spiele, Kassetten, CD’s, DVD’s, CD-ROM) muss ein privater Mitgliedschaftsbeitrag bezahlt werden.
Wir haben mit unseren Klassen die Möglichkeit, die Räumlichkeiten der Regionalbibliothek zu nutzen.
Jeder Jugendliche an der Sekundarschule Weinfelden erhält kostenlos einen Schülerausweis mit Plastiketui. Mittels einer Marke wird der Ausweis jeweils um ein Jahr verlängert. Schülerausweise werden gegen eine Gebühr von Fr. 5.00 ersetzt.
Schulische Heilpädagogik (SHP)
Die Hauptziele der schulischen Heilpädagogik auf der Sekundarschulstufe sind:
- integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen
- Vernetzung von schulbegleitenden Massnahmen
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität (z.B. Anpassung von Lernzielen)
Unser schulischer Heilpädagoge, ist am TBS angestellt und gleichzeitig zuständig für die SHP in unserem
Schulhaus. Er ist deshalb regelmässig bei uns in den Klassen anzutreffen.
Lernzentrum
Das Lernzentrum ist in der Regel während den Schullektionen geöffnet. Das Angebot des Lernzentrums kann in Freistunden oder nach Schulschluss genutzt werden (in besonderen Situationen auch während der regulären Unterrichtszeit) und umfasst die folgenden Bereiche:
- heilpädagogische Unterstützung
- Hausaufgabenhilfe
- Nachschreiben einer Prüfung
- Betreuung, wenn eine Schülerin/ein Schüler bei einer Aktion der Klasse nicht mitmachen kann (z.B. Verletzung)
- Betreuung, wenn der Besuch des Unterrichts aus disziplinarischen Gründen nicht möglich ist
- Aufarbeiten von verpasstem Stoff (z.B. Musikschüler und Tanzschüler)
Die Verantwortung über den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Sobald sich die Jugendlichen während der Schulzeit auf dem Schulgelände aufhalten, gelangen sie in den Verantwortungsbereich der Schule.
Für den Schulweg darf ein Fahrrad benutzt werden, das im Velounterstand abgestellt werden kann. Auch für Scooter gibt es eine Abstellvorrichtung. Mopeds, E-Bikes oder Roller hingegen sind nicht erlaubt. In speziellen Fällen kann an die Schulleitung ein Gesuch für die Benützung eines Mopeds gestellt werden (z.B. gesundheitliche Gründe, beschwerlicher Schulweg mit grossen Höhendifferenzen).
Verbrauchsmaterial wie Schulhefte, Ordnerblätter und Zeichenpapiere erhalten die Jugendlichen von der Schule. Auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Schul- und Verbrauchsmaterial wird geachtet.
Anfangs erster Klasse erhalten alle Jugendlichen einmalig einen Zirkel, ein Geodreieck und einen Massstab. Bei Verlust oder Defekt ist jeder selber für einen Ersatz verantwortlich.
Ordner, Notizblöcke, Aufgabenhefte und Ähnliches erhalten die Jugendlichen nach Bedarf. Jeder Jugendliche benötigt einen eigenen Taschenrechner. Sinnvollerweise wird für alle der gleiche Taschenrechner durch die Lehrperson angeschafft. Die Geräte gehören den Jugendlichen und müssen
von ihnen bezahlt werden.
Materialgeld für die Fächer Textiles/Technisches Gestalten (ehemals Werken) und Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (ehemals Hauswirtschaft) stellt die Schule zur Verfügung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Werkunterricht ein aufwändiges Objekt herstellen will, kann eine Kostenbeteiligung verlangt werden.
Die Schulzahnklinik führt jedes Jahr eine Reihenuntersuchung für alle Klassen durch. Die Schülerinnen und Schüler geben dafür vorgängig ihre persönliche Zahnarztkarte der Klassenlehrperson ab. Verlorene Karten müssen ersetzt werden (Fr. 5.00). Die Untersuchung wird von der Schule finanziert. Die Jugendlichen erhalten eine Behandlungs-empfehlung. Sie als Eltern entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird. Sie wählen auch den Zahnarzt selber aus. Die Behandlungskosten werden nicht von der Schule übernommen.
Die Schulbehörde setzt sich zusammen aus elf gewählten Behördemitgliedern (inklusive Präsident). Sie trifft sich zu etwa zehn Gesamtsitzungen pro Jahr. Die einzelnen Behördemitglieder arbeiten in verschiedenen Subkommissionen mit, beispielweise in der Baukommission, der Strategiekommission oder in der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung, in der auch alle drei Schulleiter der Weinfelder Sekundarschulzentren und der Sekretär René Diethelm Einsitz nehmen, tagt etwa alle drei Wochen. Hier werden die aktuellen Themen der Schulzentren behandelt und die Geschäfte für die Behördesitzungen vorbereitet.
Die Sekundarschulstufe ist aufgeteilt in die Sekundarklassen G und die Sekundarklassen E. Auf dieser Stufe erfahren die Schülerinnen und Schüler eine stärkere Ausrichtung der Schule auf die Erwachsenen- und Arbeitswelt. Die Sekundarschulzeit als Orientierungsphase bietet Förderung und Hilfe an, damit die Schülerinnen und Schüler ihren späteren beruflichen und schulischen Werdegang auf realistischer
Grundlage planen können. Der Zweck der Aufteilung in Sekundarklasse G und Sekundarklasse E besteht darin, den Unterschieden in der Leistungsfähigkeit, im Lerntempo und in den Bildungsbedürfnissen möglichst gerecht zu werden.
Das Ziel der Sekundarklasse G ist, die grundlegenden Kulturtechniken durch vielfältige Anwendung und intensives Üben zu festigen, eine ausgeglichene theoretisch-praktische Ausbildung zu vermitteln und die Schülerinnen und Schüler zur Berufsreife zu führen. Das geschieht in einem ganzheitlichen Unterricht, der zum überwiegenden Teil von der Klassenlehrperson erteilt wird. Einen Teil der Lektionen besuchen die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler aber auch bei Fachlehrpersonen und in Niveaugruppen.
Die Sekundarschule E erfüllt die doppelte Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler sowohl für den Eintritt in das Berufsleben als auch für den Übertritt in weiterführende Schulen vorzubereiten. Der Unterricht ist vermehrt theoretisch ausgerichtet und vermittelt Ansätze zu einem Verständnis fachwissenschaftlicher
Denkweise. Der Unterricht wird in einem gemischten System von Fach- und Klassenlehrpersonen erteilt.
Eine teilweise Durchmischung der beiden Schultypen geschieht in den Fächern Mathematik, Englisch und Französisch, welche in drei bzw. zwei Niveaugruppen angeboten werden.
Ab der zweiten Sekundarklasse bieten wir in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gewerbeverein einigen Jugendlichen, welche Schwierigkeiten in der Berufswahl haben, eine spezielle Unterstützung an. Zusammen mit dem schulischen Heilpädagogen werden Arbeitsstellen vermittelt, an welchen der Jugendliche wöchentlich während mehreren Stunden über einen längeren Zeitraum eingesetzt wird. Es geht darum, erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln und sich Chancen für eine Lehrstelle offen
zu halten.
Die Planungsarbeit der Stundenplaner beider Sekundarschulzentren in Weinfelden beginnt jeweils im Februar. Deshalb müssen sich die Schülerinnen und Schüler bereits zu diesem Zeitpunkt für die Freifächer entscheiden und sich festlegen.
Die definitive Fassung des Stundenplans liegt in der Regel erst etwa zwei Wochen vor den Sommerferien vor. Dieser Stundenplan gilt für ein ganzes Jahr. Aufgrund der Stundenplanvorgaben können die ausserschulischen Aktivitäten der Jugendlichen wie Instrumentallektionen oder Sporttrainings also erst kurz vor den Sommerferien abgemacht werden. Der Mittwochnachmittag ist in der Regel schulfrei.
Überblick über die drei Jahre der Sekundarschule
Die obligatorisch zu erteilenden Lektionen sind in der kantonalen Stundentafel festgelegt. Im Freifachbereich sowie im Wahlpflichtbereich der zweiten und dritten Klassen zeigt die Stundentafel ein mögliches Angebot, welches von den Schulgemeinden übernommen werden kann. Der folgende Überblick gilt gegenwärtig für das Sekundarschulzentrum Pestalozzi.
In der 2. und 3. Klasse kann von Schülerinnen und Schülern des Typs G auf eine Fremdsprache zu Gunsten anderer Fächer aus dem Wahlpflichtbereich verzichtet werden. In der 3. Klasse ist das Belegen von mindestens 2 Lektionen im musisch-gestalterischen Bereich für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch; zudem sind in den Fachbereichen Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft zusammen minimal 12 Lektionen zu belegen.
V
Die Jugendlichen sind durch die Schule nicht versichert. Die Erziehungsberechtigten sind für den vollumfänglichen Versicherungsschutz (z.B. Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) Ihres Sohnes oder ihrer Tochter verantwortlich.
W
Mittelschulen • Frauenfeld • Kreuzlingen • Romanshorn Dauer: 4 Jahre (auch beim Eintritt nach der dritten Sek.) |
Im Anschluss an die zweite oder dritte Sekundarklasse E: Gymnasiale Maturitätsschule in Frauenfeld, Kreuzlingen oder Romanshorn Im Anschluss an die dritte Sekundarklasse E: Pädagogische Maturitätsschule in Kreuzlingen PMS (ehemals Seminar) Mittelschulprüfungen können sowohl in der zweiten wie auch in der dritten Klasse der Sekundarklasse absolviert werden (mit angepassten Stoffpensen). Der Eintritt in die Pädagogische Maturitätsschule erfolgt erst nach der dritten Klasse. Die Prüfung kann aber bereits in der zweiten Klasse absolviert werden. |
Fachmittelschule • Frauenfeld • Romanshorn |
Aufnahmeprüfungen können sowohl in der zweiten wie auch in der dritten Klasse der Sekundarschule in Frauenfeld oder Romanshorn absolviert werden. Die Fachmittelschule schliesst an die dritte Klasse der Sekundarschule an. Abschlüsse: Fachmittelschulausweis (nach 3 Jahren) resp. Fachmatura (nach 4 Jahren) |
Informatikmittelschule • Frauenfeld |
Aufnahmegespräch und Eignungstest werden anfangs der dritten Sekundarklasse absolviert. Die Informatikmittelschule schliesst an die dritte Klasse der Sekundarschule an. Ausbildungsdauer: 4 Jahre |
Berufsmittelschulen | Es werden folgende Ausbildungswege angeboten: • Berufsmaturität Gestaltung und Kunst • Berufsmaturität Gesundheit und Soziales • Berufsmaturität Natur, Landschaft und Lebensmittel • Berufsmaturität Technik, Architektur, Life Sciences • Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Aufnahmeprüfungen werden aus der dritten Klasse absolviert. |
Brückenangebote (ehemals 10. Schuljahr) • Frauenfeld • Romanshorn • Weinfelden |
Die Brückenangebote stehen motivierten Jugendlichen aus dem Kanton Thurgau offen, welche die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und trotz Bemühungen noch keinen ihren Möglichkeiten entsprechenden Einstieg in die Berufs- oder weitere Schulwelt gefunden haben. |
Für die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen werden in der zweiten und dritten Klasse der Sekundarschule einzelne Vorbereitungsstunden angeboten (Mathe+, Franz+).
Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen finden zu folgenden Terminen statt:
- Vor den Frühlingsferien im März der zweiten Klasse.
- Nach den Weihnachtsferien im Januar der dritten Klasse.
- Vor den Frühlingsferien im März der dritten Klasse.
Für genauere Informationen besuchen Sie die Internetseiten der Kantonsschulen.
Z
Am Ende jedes Semesters erhalten die Jugendlichen ein Semesterzeugnis. Darin werden die Leistungen in den einzelnen Fächern mit einer Zahl zwischen 1 und 6 sowie die Arbeitshaltung bewertet. Bei gewissen Fächern wird nur ein „besucht“ eingetragen.
Es ist verständlich, dass eine gesamte Leistungsbeurteilung und Übersicht erst gegen das Ende jedes Semesters gemacht werden kann, wenn der vermittelte Stoff überprüft worden ist. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie als Eltern auch während des Semesters über die Leistungen Ihres Kindes informiert sind (z.B. Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungen). Wenn Sie als Eltern feststellen, dass Ihr Kind in einzelnen Fächern Leistungsschwächen zeigt, nehmen Sie Kontakt mit der Klassenlehrperson auf. Sollte die Klassenlehrperson selber Veränderungen feststellen, wird auch von dieser Seite der Kontakt mit Ihnen gesucht, damit das weitere Vorgehen und allfällige Massnahmen gemeinsam abgesprochen werden können. Für eine Beförderung in die nächste Klasse sind die Noten im Zeugnis und eine Gesamtbeurteilung massgebend. Weitere Informationen finden Sie in der Promotionsordnung am Ende dieses Dokumentes.